beA mit HAIN schnell und einfach implementiert

Eigentlich spricht Justitia nie Empfehlungen aus. Ihr Gerechtigkeitssinn ist einfach zu stark ausgeprägt. Sie darf niemanden bevorzugen. Für das bahnbrechende beA macht sie heute mal eine Ausnahme:

Denn die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) beginnt mit dem 1.1.2018. Dann werden die gewohnten Kommunikationswege von Briefpost und Fax unzulässig sein. Bis dahin haben Anwälte Zeit, die technischen Bedingungen für die reibungslose Nutzung des beA zu schaffen.

Mit HAIN geht das alles schnell und termingerecht.

Die Leistungen im Überblick:
– Erstanmeldung Ihres beA-Postfach
– Anbindung Ihres beA-Postfachs an RA-MICRO Kanzleisoftware
– Herstellung der Empfangsbereitschaft
– Bereitstellung eines zertifiziertes Kartenlesegerätes
– kompetente Einweisung

Die Büro-Experten von HAIN können natürlich noch mehr.

Rechtsanwälte und Kanzleien, die HAIN als Lösungsanbieter für Ergonomie am Arbeitsplatz, Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) und Multifunktionsgeräte (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) mandatieren, werden allen künftigen Anforderungen im Büro ganz gelassen entgegensehen.

Herzliche Grüße
Justitia