Aufgepasst: Gesetzesänderungen 2023 für Arbeitgeber & Unternehmen

Gesetzesänderungen 2023. HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht. 3D-Darstellung mit Paragrafen-Zeichen.

 

Wenn in der Silvesternacht fröhlich angestoßen wird, ändert sich im Hintergrund nicht nur die Jahreszahl. Alle Jahre wieder treten dann neue Gesetze oder Gesetzesänderungen für Privatpersonen wie Arbeitgeber und Unternehmen in Kraft. Schon in wenigen Tagen kommen diese Gesetzesänderungen 2023 auf Sie zu.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab dem 01. Januar 2023 müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall keinen „gelben Schein“ mehr bei Ihnen abgeben. Sie erhalten Krankmeldungen zukünftig digital von den Krankenkassen. Falls Sie noch nicht tätig waren: Sie benötigen jetzt unbedingt ein Update Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware, das die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verarbeiten kann.

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Zukünftig soll es der Deutschen Rentenversicherung möglich sein, sämtliche digitalen Entgeltabrechnungen mit nur einer Prüfung auszuwerten. Die Voraussetzungen dafür schafft die ab jetzt vorgeschriebene elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, kurz eubp. Auch hier benötigen Sie Updates oder auch Erweiterungen Ihrer Abrechnungssoftware, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.

Das Lieferkettenverfolgungsgesetz

Hier sind bei den Gesetzesänderungen 2023 zunächst nur größere Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden betroffen. Mit Beginn des Jahres 2024 müssen dann auch Unternehmen mit über 1000 Angestellten das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beachten. Dieses Gesetz nimmt sie aktiv in die Pflicht, die Einhaltung der Menschenrechtssituation entlang aller Lieferketten zu prüfen. Hierdurch erhöhen sich Ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Dazu formulieren Sie am besten eine Absichtserklärung und beauftragen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für die Einhaltung. So stärken Sie zugleich ESG oder CSR Ihres Unternehmen.

Das Whistleblower-Gesetz

Verstöße gegen das EU-Recht sollen mit den Gesetzesänderungen 2023 einfacher und sicherer gemeldet werden können. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen dafür ab dem 01. Januar 2023 dazu eine Meldestelle schaffen. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht auch für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier besteht jedoch die Option, dass sich mehrere Unternehmen (mit höchstens 249 Mitarbeitenden) eine Meldestelle teilen. Die Stellen sollen Gesetzesübertretungen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Lebensmitteln, Produkt- und Verkehrssicherheit sowie Umweltschutz entgegennehmen. Verstöße in unternehmensinternen Prozessen fallen nicht unter das Whistleblower-Gesetz.

 

Workplace trends 2023. Mann dreht Würfel von 2022 auf 2023. Adobe Stock.

 

Gesetzesänderungen 2023: Westbalkanregelung

Beschäftigen Sie Menschen aus Albanien, dem Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder Serbien? Dann beachten Sie bitte, dass die sogenannte „Westbalkanregelung“, die einen vereinfachten Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglicht, nach aktuellem Stand zum Jahresende 2023 ausläuft. Noch gibt es keine konkreten Bestrebungen, diese Regelung zu verlängern.

Diese Gesetzesänderungen 2023 schieben auch im Bereich der Digitalisierung von Unternehmensprozessen einiges Neuerungen an. Digitalisierungstrends 2023 können Sie und Ihr Unternehmen weiter voranbringen. Sie suchen dafür nach einem Partner – zum Beispiel für effizientes Dokumentenmanagement? Dann sprechen Sie gleich mit uns: Ihrer HAIN® GmbH.