Klimaschutz im Unternehmen

Klimaschutz im Unternehmen. HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht. Schreibblock mit Text "Energy Audit" neben Stift, Maus und Tastatur auf einem Schreibtisch.

 

Das kürzlich vorgestellte neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält nicht nur für Immobilienbesitzer viele Vorgaben, die es in den nächsten Jahren zu erfüllen gilt. Genauso soll das Gesetz den Klimaschutz im Unternehmen forcieren.

Mehr Energieaudits

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 waren bisher nur für größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro verbindlich. Diese Kriterien gelten bald nicht mehr: Jedes Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 2,5 GWh muss dann binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energie- und Umweltmanagementsystem mit regelmäßigen Energieaudits etablieren. Dadurch werden zukünftig viel mehr Unternehmen zu einem Energie- und Umweltmanagement verpflichtet – zum Beispiel auch schon eine größere Bäckerei.

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz entwickeln

Ziel der Audits ist es, den kompletten Energiein- und -output des Unternehmens zu erfassen. Anschließend sollen die Unternehmen selbst oder mit externer Unterstützung wirtschaftliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entwickeln. Als wirtschaftlich gilt dabei alles, was nach 50 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Jede getroffene oder als unwirtschaftlich verworfene Maßnahme muss durch Gutachter oder Zertifizierer bestätigt werden.

Klimaschutz im Unternehmen konkret: Fokus auf Abwärme

Gleichzeitig sind Unternehmen angehalten, mit Gültigkeit des Gesetzes ihre Abwärme zu auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In den Büros gelingt ihnen das zum Beispiel durch den Einsatz von Epson Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten mit Heat-Free Drucktechnologie. Doch bei der anfangs noch lockeren Vorgabe bleibt es nicht. Spätestens ab 2028 muss sämtliche Abwärme im Unternehmen weitergenutzt und darf nicht mehr abgegeben werden.

Förderprogramme und Kontrollen

Für neue Anlagen, die Modifizierung von Anlagen, notwendige Hard- oder Software, Transformationskonzepte zum klimaneutralen Unternehmen und einiges mehr können Unternehmen finanzielle Unterstützung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Dieses Amt soll auch über die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes durch die Unternehmen wachen. Geplant sind zunächst stichprobenartige Kontrollen. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Klimaschutz im Unternehmen und mehr Nachhaltigkeit sollten jedoch nicht nur wegen des gesetzlichen Zwangs oder der Strafandrohung zügig geplant und umgesetzt werden.

Gute Gründe für jedes Unternehmen, Klimaschutz zu betreiben

Investitionen in mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz zahlen sich für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – aus. Zuallererst sparen Sie dadurch Kosten: beispielsweise für Material oder Energie. Das macht die Investitionen wirtschaftlich und stärkt die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Hier überzeugen Sie dann auch leichter Kundinnen und Kunden, Banken oder Investoren von sich – und ebenso aktuelle oder künftige Angestellte. Fast 60 Prozent der Beschäftigten achten laut einer Aviva-Umfrage auf die Nachhaltigkeit ihres Arbeitgebers und würden diesen dafür sogar wechseln. Es kann also am Ende sehr teuer und viel schwieriger für Sie werden, wenn Sie nichts für den Klimaschutz im Unternehmen tun.