Hitze am Arbeitsplatz: welche Regeln gelten?

Hitze am Arbeitsplatz: welche Regeln gelten? HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

Die Wettervorhersagen für den Rest des Junis zeigen ausnahmsweise Einigkeit: Es soll beinahe jeden Tag heiß werden – oft sehr heiß mit Temperaturen klar über 30° C. Wer draußen arbeiten muss, merkt das sofort, und es dauert auch nicht lange, bis sich Arbeitsplätze drinnen, etwa in einem Büro, genauso aufheizen.

Dürfen Sie dann wie viele Schüler einfach Hitzefrei machen? Wie müssen Arbeitgeber Ihnen die Stunden in der Schreibtisch-Sauna erleichtern? Hier ein kurzer Überblick:

 

Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz

Selbst bei schweißtreibenden, tropischen Temperaturen gibt es keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auf diese schlechte Nachricht folgt aber gleich eine gute: Unternehmen haben eine grundsätzliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten und müssen somit etwas gegen die Hitze tun.

Diese Verpflichtung beginnt konkret, wenn die Temperatur am Arbeitsplatz die 26-Grad-Marke überschreitet:

  • Fenster und Glasflächen sollten frühzeitig abgedunkelt werden. Außerdem sollte eine längere Belüftung der Räume in den frühen Morgenstunden organisiert werden, während die Fenster tagsüber besser geschlossen bleiben. Auch eine Lockerung der Kleiderordnung ist bereits jetzt angezeigt. Arbeitgeber müssen aber jetzt und bei noch höheren Temperaturen nicht zwingend Klimageräte oder Ventilatoren aufstellen. Achtung: Wollen Sie selbst einen Ventilator mitbringen, klären Sie die Nutzung vorher unbedingt im Betrieb ab.
  • Ab 30° C wird aus diesen und ähnlichen Empfehlungen ein Muss. Daneben sind die Arbeitgeber noch stärker gefragt: zum Beispiel durch zusätzliche (Hitze)Pausen, kostenloses Wasserangebot und – wenn möglich – eine Verschiebung der Arbeitszeit in die frühen, kühleren Morgenstunden.
  • Bei 35° C müssen zwar beispielsweise Bauarbeiter weiterhin arbeiten, ein Büroarbeitsplatz gilt jetzt allerdings als nicht mehr geeignet zum Arbeiten. Die Vorgesetzen müssen jetzt andere kühlere Plätze für die Arbeit suchen – oder doch auf technische Lösungen wie eine Klimatisierung zurückgreifen.

Wichtig: Selbst wenn gar nichts passiert, dürfen Sie auch bei hoher Hitze einen ungeeigneten Arbeitsplatz nicht einfach verlassen. Das bleibt auch bei über 35° C ein Abmahnungs- oder gar Kündigungsgrund. Sprechen Sie deswegen alles ab, suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.

Eine Lösung könnte ein Arbeitsplatz zu Hause im kühlen Keller sein; oder ein schattiges Plätzchen im Park, wo eine sanfte Brise weht. Entsprechende Regelungen zu Homeoffice oder mobiler Arbeit dürften jetzt flexibler gehandhabt werden. Im Homeoffice sind sie aber stets selbst für das Arbeitsklima verantwortlich. Mit einer heißen Dachgeschosswohnung treten viele da wahrscheinlich sogar lieber den Weg ins Büro an.

 

Was Sie gegen Hitze am Arbeitsplatz selbst tun können

  • Tragen Sie möglichst leichte, feuchtigkeits- und luftdurchlässige Kleidung sowie Schuhwerk.
  • Trinken Sie ausreichend; vor allem Wasser oder Tee. Schon bei durchgängigen Temperaturen von um die 24° C sind über den Tag mindestens zwei Liter empfehlenswert.
  • Kühlen Sie zwischendurch immer wieder Ihre Handgelenke unter einem Wasserhahn.
  • Schalten Sie nicht benötigte Elektrogeräte aus – in Büros insbesondere Laserdrucker oder -kopierer. Gude Drucker® dagegen können Sie laufen lassen, denn die arbeiten Heat-Free.
  • Nutzen Sie einen Ventilator zusammen mit einer Schale oder einem Eimer voller Eiswürfel oder Kühlakkus. Weht der Luftstrom über das Eis, kühlt er die Raumluft etwas herunter. Ansonsten sorgen die Geräte lediglich für einen kühlenden Effekt auf der Haut. Außerdem müssen Sie mit dieser DIY-Klimaanlage nicht direkt im Luftstrom sitzen und vermeiden Zugluft und Verspannungen.
  • Achten Sie immer auf Ihren Körper. Schon bei leichtem Unwohlsein sollten Sie außer der Reihe eine kurze Pause in einem kühleren Bereich einlegen.

Kommen Sie gut durch den Sommer und die Hitze! 🌡️

 

 

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Marco Hofmeister