Während der kurzen und oft trüben Tage in Herbst oder Winter fällt eine unzureichende Innenraumbeleuchtung besonders auf. Sie lässt Räume schummerig oder gar düster wirken, aber vor allem macht sie etwas mit den Menschen darin. Schlechte Beleuchtung belastet die Augen, kann zu Kopfschmerzen führen und Müdigkeit oder Konzentrationsprobleme auslösen. Die Stimmung geht in den Keller und an einem Arbeitsplatz leidet die Produktivität. Durchdachte, auf die menschlichen Bedürfnisse abgestimmte Beleuchtung und Licht im Büro bewirken genau das Gegenteil. Sie steigern das Wohlbefinden und die Produktivität.
Das sagt der Gesetzgeber zu Beleuchtung und Licht im Büro oder an anderen Arbeitsplätzen
Die positive Wirkung von Licht auf Stimmung, Gesundheit oder Produktivität ist seit Langem durch verschiedene Studien und Untersuchungen belegt. Dem trägt auch der Gesetzgeber mit einigen Vorgaben dazu Rechnung. Doch diese können höchstens als ein Minimum betrachtet werden. So verlangt etwa das Arbeitsschutzgesetz lediglich eine entsprechende Einrichtung von Arbeitsplätzen, die eine Gesundheitsgefährdung ausschließt. Die Arbeitsstättenverordnung präzisiert: Räume müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine direkte Sichtverbindung nach draußen ermöglichen. Was bedeutet „ausreichendes Tageslicht“? Hierzu gibt der Tageslichtquotient Auskunft. Er berechnet sich aus dem Verhältnis von Innen- zu Außenbeleuchtungsstärke bei bedecktem Himmel und wird in Prozent angegeben. Für ausreichend Beleuchtung und Licht im Büro genügt gemäß Verordnung ein Quotient von zwei Prozent oder mehr – bei Oberlichtern müssen es mindestens vier Prozent sein. Weiter müssen die Flächen von Fenstern, Türen oder Oberlichtern zusammen mindestens zehn Prozent der Raumfläche ausmachen. Bei Arbeitsplätzen für Detailarbeiten sind sogar wenigstens 20 Prozent gefordert. Zuletzt geht die DIN EN 12464-1: 2021-11 detaillierter auf Licht und Beleuchtung von Arbeitsstätten ein. Sie nennt dabei auch Einzelheiten zu Qualität und Quantität von Beleuchtungen oder Leuchtmitteln. Hierbei wird es für Laien jedoch kompliziert.
Lux und Lumen
Müdigkeit im Büro können Unternehmen mit ergonomischen Arbeitsplatzkonzepten für ein attraktives Büro vorbeugen. Dazu gehört immer eine entsprechende Lichtgestaltung. Diese erfordert Know-how und Kompetenz. Denn schon die technischen Einheiten von Beleuchtung und Licht im Büro oder anderswo bleiben für Laien vielfach ein Buch mit sieben Siegeln. So wird etwa die Leistung moderner, stromsparender LED-Leuchtmittel in Lumen angegeben. Lumen bezeichnen den Lichtstrom eines Leuchtmittels und geben eine ungefähre Auskunft zu dessen Helligkeit. Sie sagt jedoch nichts zur Beleuchtungsstärke oder dem Licht aus, das auf einer bestimmten Fläche unter der Leuchte auftrifft. Diese wird in Lux angegeben. Ein durchschnittlicher Büroarbeitsplatz braucht für eine ausreichende Beleuchtung 450 bis 500 Lux. An Arbeitsstätten wie einem Zeichentisch sollten es rund 750 Lux sein. Die üblichen Lumen-Angaben eines Leuchtmittels lassen sich zwar leicht in Watt umrechnen, was hilft, um den Energieverbrauch im Unternehmen zu senken und die Nachhaltigkeit des Büros zu steigern. Eine einfache Formel, die aus Lumen Lux macht und damit eine gesunde Beleuchtung im Büro definieren könnte, gibt es jedoch nicht. Für eine genaue Bestimmung müssen weitere Faktoren wie die Zahl der Lichtquellen, die Deckenhöhe oder die Reflexionswerte von Wänden und Büromöbeln einfließen. Derart komplexe Berechnungen sind ein Fall für Beleuchtungsexperten wie die Büroplanungs-Profis der HAIN® GmbH. In individuellen Beleuchtungsplänen schaffen sie für jeden Arbeitsplatz Ihres Unternehmens die optimale Beleuchtung und Licht im Büro. Gleich unverbindlich und kostenlos beraten lassen.