Qualifizierungsgeld für mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung ab 01. April

Qualifizierungsgeld für mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung ab 01. April HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

Die Fort- oder Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für Unternehmen eine wichtige Investition in die Zukunft. Doch viele – vor allem kleinere – können sich die Kosten dafür angesichts zahlreicher anderer Belastungen und wirtschaftlich schwieriger Zeiten nicht leisten. Mit dem Qualifizierungsgeld, das ab dem 01. April 2024 beantragt werden kann, will die Bundesregierung für etwas Entlastung sorgen, Unternehmen stärken und berufliche Weiterbildung attraktiver machen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

 

So hoch ist das Qualifizierungsgeld

Die Zukunft der Büroarbeit oder anderer Tätigkeiten verlangt vor dem Hintergrund der Digitalisierung nach neuen Fertigkeiten und Kompetenzen. So verbessern Beschäftigte ihre Karrierechancen, Unternehmen ihre Produktivität und auch die Arbeitgeberattraktivität wächst durch individuelle Weiterbildungsangebote. Das kostet und Unternehmen müssen grundsätzlich auch das Gehalt während der Fortbildungszeit weiterzahlen, während die Arbeitskraft ausfällt – zu viel für manche Betriebe. Hier soll das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz helfen. Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es dann 60 Prozent vom Netto für die Zeit der Weiterbildung. Wer Kinder hat, erhält 67 Prozent des Nettogehalts. Die Sätze entsprechen damit denen des Kurzarbeitergelds. Insgesamt stehen im Haushalt der Bundesagentur für 2024 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Anträge stellen Arbeitgeber online bei der Bundesagentur. Dabei muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass der Weiterbildungsbedarf angesichts des Strukturwandels wesentlich für den Erhalt eines Arbeitsplatzes und die Weiterbeschäftigung der jeweiligen Person ist. Beispiel: Ein Handwerksunternehmen muss von einer manuellen auf eine automatisierte Produktion umsteigen. Dafür muss die bestehende Belegschaft entsprechend qualifiziert werden. Die Inhalte der Weiterqualifizierung dürfen jedoch nicht ausschließlich arbeits- beziehungsweise betriebsspezifisch sein. Die Schulung für eine betriebseigene Software wird somit nicht gefördert, wohl aber die Einführung in die Arbeit mit einem DMS als unabhängige Qualifikation für digitale Workflows in KMU.

Sie können den Antrag auf Qualifizierungsgeld für einen oder mehrere Mitarbeitende stellen. Insgesamt muss ein bestimmter Prozentsatz von betroffenen Arbeitsplätzen in Ihrem Büro oder Unternehmen erreicht sein: zehn Prozent bei weniger als 250 Arbeitsplätzen, ansonsten 20 Prozent. Daneben ist eine Weiterbildungszeit von wenigstens 120 Stunden (oder drei Wochen) Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung des Qualifizierungsgelds. Die Weiterbildungsmaßnahme braucht aber nicht am Stück stattzufinden. Zum Schluss benötigt der gewählte Fortbildungsanbieter für die neue Förderung eine Zertifizierung. Die Zahl solcher Anbieter dürfte sukzessive in der nächsten Zeit wachsen.

Solange Sie diese Kriterien erfüllen, spielt es für die Gewährung des Qualifizierungsgelds keine Rolle, in welcher Branche Sie tätig sind. Denn der Wandel durch Digitalisierung betrifft alle Unternehmen.

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Marco Hofmeister