Ein Jahresanfang geht oft mit einigen gesetzlichen Neuerungen einher. 2025 ändert sich vor allem für Unternehmen, kleine wie große, etwas sehr Wichtiges: Denn ab dem 01. Januar 2025 gilt die neue E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Hier zeigen wir kurz alles, was Sie dazu wissen müssen.
Was ist eine E-Rechnung?
Neben Papierrechnungen erhält Ihr Büro beziehungsweise Unternehmen sicher auch häufiger Rechnungen in Dateiform wie Word-Dokumente oder PDFs. Diese zählen jedoch nicht zu den E-Rechnungen, die ab demnächst zum verbindlichen Format im Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen werden und die Digitalisierung der Wirtschaft voranbringen sollen. Hier begegnen Ihnen zukünftig vor allem die Formate XRechnung oder auch ZUGFeRD und ein paar andere. Alle sind maschinenlesbar, was eine vollständig digitale, automatisierte Rechnungsbearbeitung erlaubt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht genau für Sie?
Als Auftragnehmer öffentlicher Institutionen sind Sie bereits seit ein paar Jahren angehalten, für Ihre Dienste oder Lieferungen hier ausschließlich E-Rechnungen auszustellen. Alle anderen Unternehmen müssen ab dem 01. Januar 2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Ihre eigenen Rechnungen dürfen Sie wie gewohnt zunächst noch mit der Post verschicken oder digital etwa als PDF übermitteln. Aber: Schon bald – spätestens ab Jahresbeginn 2028 – sind ausschließlich E-Rechnungen im B2B-Bereich erlaubt.
Wie Sie E-Rechnungen empfangen, verarbeiten oder auch selbst erstellen können
Austausch und Verarbeitung funktionieren mit verschiedenen etablierten Softwarelösungen. Genauso gibt es sichere Übertragungswege oder Schnittstellen zu wichtigen Dienstleistern wie DATEV & Co. Lassen Sie sich dazu hier gleich unverbindlich beraten und informieren. In den Büros steht dabei vielfach ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) im Mittelpunkt. Ein DMS bietet verschiedene Möglichkeiten zu einem Einstieg in die Unternehmensdigitalisierung – zum Beispiel mit einer digitalen Buchhaltung oder Rechnungsverarbeitung inklusive Empfang, Verarbeitung und Erstellung von E-Rechnungen.
Welche Vorteile hat die E-Rechnung für Sie?
Rechnungsverarbeitung ist ein unerlässlicher, aber ebenso kosten- und zeitintensiver Prozess. E-Rechnungen und eine automatisierte Verarbeitung kürzen diesen Prozess mit seinen diversen Arbeitsschritten erheblich ab und senken zugleich Risiken etwa durch Bearbeitungsfehler.
Unterm Strich stehen: mehr Effizienz und Kostensenkungen oder auch ein verbesserter Cashflow mit dem Wechsel zur E-Rechnung. Auf der anderen Seite bedeutet der Umstieg einen überschaubaren Aufwand, der sich schnell mit einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens rechnet. Mit der E-Rechnungspflicht ab 2025 kommt also eine Chance auf Sie zu. Nutzen Sie diese und steigen Sie direkt auf E-Rechnungen um.
Unsere Digitalisierungsprofis helfen Ihnen dabei – Anruf genügt: ☎️ 069 / 800770-0