Sind Sie für das Büro immer erreichbar?

Sind Sie für das Büro immer erreichbar? HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

Gerade hat es ein neues Gesetz in Australien in unsere Nachrichten geschafft. Dort gibt es jetzt amtlich das „Right to disconnect“, das Recht zum Abschalten von der Arbeit. Nach Feierabend und insbesondere im Urlaub müssen australische Angestellte nun nicht mehr unbedingt auf Anrufe und Nachrichten von ihren Chefs reagieren. Bei diesem Gesetz kommt natürlich sofort die Frage auf: Wie sieht das in Deutschland aus? Und wie handhaben Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen oder Mitarbeitenden das? Sind alle immer erreichbar?

 

Das steht im australischen Gesetz zur Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber im Urlaub

Moderne Büros stellen die Menschen, die dort arbeiten, in den Mittelpunkt. Denn bei den gewöhnlichen wöchentlichen Arbeitszeiten bilden die Büros einen Lebensmittelpunkt, der durch attraktive ArbeitsplätzeWohlfühlen wie Gesundheit und Produktivität fördern soll. Schon viel länger gibt es genauso zum Wohl der Arbeitnehmenden Bestimmungen und Regelungen zu Arbeitszeiten oder Verfügbarkeit für die Arbeitgeber. Gerade an diesem Punkt haben sich jedoch überall Erwartungshaltungen oder Gepflogenheiten entwickelt, die eine Verfügbarkeit weit über die üblichen Arbeitszeiten hinaus beinhalten. Ein neues Gesetz in Australien soll das nun ändern. Aber das Gesetz fällt im Detail keineswegs so eindeutig aus, wie die Bezeichnung als „Right to disconnect“ nahelegt. Arbeitgeber dürfen trotzdem Kontakt etwa im Urlaub aufnehmen. Allerdings können Angestellte nun diese Kontaktversuche unter Hinweis auf das Gesetz ignorieren – zunächst! Denn finden Vorgesetzte diese Ablehnung falsch, müssen die Arbeitsgerichte Down Under entscheiden, ob es sich um eine angemessene oder unangemessene Kontaktaufnahme handelte, die ignoriert werden durfte. Dabei entscheiden dann Art und Grund des Kontakts sowie die Position der Mitarbeitenden über die Zulässigkeit. Darauf basierend treffen die Gerichte schließlich nicht nur Einzelfallentscheidungen, sondern können ebenso generelle Weisungen an Unternehmen wie Angestellte erteilen, dass solche Kontakte zu unterlassen beziehungsweise anzunehmen sind. Ob eine derartige Regelung in der Praxis eine Änderung bringt?

 

So sieht es in Deutschland mit der Erreichbarkeit in Freizeit oder Urlaub aus

Work-Life-Balance oder Nachhaltigkeit stehen ganz oben auf der Wunschliste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Tatsächlich macht eine große Mehrheit bei der Work-Life-Balance jedoch erhebliche Zugeständnisse an die Arbeitgeber. Das zeigt eine Bitkom-Umfrage aus diesem Sommer deutlich. Für zwei Drittel der Angestellten ist es selbstverständlich, auch im Urlaub für den Chef oder die Chefin erreichbar zu sein. Manchmal mag es um Kleinigkeiten gehen, die schnell vergessen sind, doch einige Anrufe oder Nachrichten dürften ebenso leicht ganze Urlaubstage und die verdiente Entspannung ruinieren. Nur 15 Prozent der von Bitkom Befragten gehen dieses Risiko aus Eigeninteresse ein, weil sie selbst fernab des Büro nichts verpassen möchten. Der Rest fühlt sich mehr oder weniger dazu genötigt, stets für Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden da zu sein. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung wie jetzt in Australien gibt es hierzulande bei diesem Thema nicht. In Konfliktfällen verläuft eine Lösung jedoch ähnlich, wie nun vom australischen Gesetzgeber beschlossen. Arbeitsgerichte müssen über die Verhältnismäßigkeit oder Zulässigkeit der Kontaktaufnahme wie der Ablehnung entscheiden. In diese Entscheidung können auch unternehmensinterne Regelungen einfließen, falls vorhanden. Genutzt wird dieser Lösungsweg aber offensichtlich nur sehr selten. Wegen eines Anrufs im Urlaub wollen nur die wenigsten einen Konflikt mit ihrem Arbeitgeber eingehen.

 

Einfach nicht immer erreichbar sein müssen

Eine echte Lösung, die Mitarbeitende im Sinne einer besseren Work-Life-Balance aus einem ganzjährigen Stand-by-Modus entlässt, braucht am Ende kein Gesetz. Hier müssen sich Unternehmenskulturen wandeln und auch die Digitalisierung kann helfen. Unternehmen, die beispielsweise auf ein digitales Dokumentenmanagement für die verschiedensten Bereiche setzen, müssen nicht gleich bei jeder Frage oder einem Problem mit einem Vorgang die zuständigen Mitarbeitenden im Urlaub stören. Dokumentenmanagementsysteme (DMS) machen das überflüssig. Zu jedem Vorgang und allen Bearbeitungsschritten informieren diese Systeme transparent zum letzten Stand und den Dingen, die eine Kollegin oder ein Kollege vor Urlaubsbeginn noch erledigt hat. An dieser Stelle kann problemlos jemand anders vor Ort übernehmen und sich kümmern, falls nicht ausnahmsweise besondere persönliche Beziehungen der Urlauberinnen und Urlauber für die Lösung benötigt werden. So werden viele Nachrichten außerhalb der Arbeitszeiten automatisch überflüssig und aus Freizeit wird echte freie Zeit. Das tut jedem gut und am Ende auch jedem Unternehmen durch entspanntere Mitarbeitende.

 

 

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Marco Hofmeister