8 Dinge, die im Büro erlaubt sind

8 Dinge, die im Büro erlaubt sind. HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

An Ihrem Arbeitsplatz im Büro haben Sie nicht nur Pflichten, sondern genauso einige Rechte. Was alles erlaubt ist und wo es Grenzen gibt, lesen Sie hier.

 

Eine Stadt verbannt den Büro-Kaktus

Pflanzen zählen zu den wichtigsten Accessoires im Büro. Ihr Grün und bunte Blüten senken nachweislich den Stresslevel, steigern das Konzentrationsvermögen und reinigen nebenbei die Luft von CO2 und feinen Schadstoffen. Deswegen werden Pflanzen oft direkt in die Büroplanung einbezogen oder die Mitarbeitenden dürfen später selbst für etwas Begrünung sorgen. Noch vor beliebten Büropflanzen wie Birkenfeige oder Bogenhanf findet sich auf oder neben deutschen Schreibtischen ein Kaktus. Auch ganz ohne Blattwerk verbessern Kakteen die Luftqualität und zeigen sich dabei sehr anspruchslos und pflegeleicht. Mit ihren Stacheln sind sie aber auch nicht ganz ungefährlich. In einem städtischen Büro in Plettenberg im Sauerland verletzte sich vor Kurzem ein Mitarbeiter an einem Kaktus und brauchte sogar ärztliche Behandlung. Daraufhin erließ die Stadt jüngst ein Kakteen-Verbot in allen ihren Einrichtungen.

 

Darum ist in Büros manches nicht erlaubt

Ob privates Unternehmen oder öffentliche Hand wie hier die Stadt Plettenberg: Nicht nur das Wohlwollen entscheidet, was Arbeitgeber in Büros erlauben. Denn sie sind zu einem umfassenden Arbeitsschutz verpflichtet und müssen dabei sämtliche Gefährdungsfaktoren beurteilen – und gegebenenfalls beseitigen. Wo Privates, wie ein mitgebrachter Kaktus, insbesondere nach einem konkreten Vorfall als Gefährdung bewertet wird, müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz sogar ein Verbot aussprechen. Andere Verbote erfolgen oft, weil eine Beeinträchtigung von Arbeitsabläufen und Produktivität befürchtet wird oder tatsächlich auftritt. Trotzdem bleiben in Büros noch viele Dinge erlaubt. Acht Beispiele:

 

Das ist im Büro erlaubt

#1

Pausen sind nicht nur erlaubt. Sie sind ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Pflicht und müssen mindestens 15 Minuten am Stück dauern. Arbeitgeber dürfen aufgrund des Arbeitsaufkommens zwar die konkrete Pausenzeit bestimmen, dabei die Pausen aber nicht an Anfang oder Ende der Arbeitszeit legen. Ein einzelner Toilettengang zählt übrigens nie als Pause. Er ist eine erlaubte Tätigkeitsunterbrechung – die Raucherpause hingegen nicht. Einzelne Arbeitgeber gestatten sie während der Arbeitszeit, bei anderen muss sie in den normalen Pausen stattfinden oder wird nicht angerechnet.

#2

Überstunden ablehnen: Grundsätzlich müssen Sie nur die Arbeitszeit leisten, die in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Falls dort keine Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden vorgesehen ist, können Arbeitgeber nur bei einem außergewöhnlichen personellen Engpass solche fordern. Dazu zählt etwa ein unvorhersehbar hoher Krankenstand. Die Urlaubszeit oder saisonale Mehrarbeit gelten nicht als außergewöhnliche Ereignisse.

#3

Kontakt außerhalb der Arbeitszeit: Sie müssen für das Büro nicht immer erreichbar sein. Nur in sehr wenigen begründeten Ausnahmefällen oder bei eindeutigen Vereinbarungen dürfen Arbeitgeber Sie auch nach Feierabend oder im Urlaub kontaktieren.

#4

Flexibilität nutzen: Ist eine flexible Arbeitszeit vereinbart oder besteht eine Homeoffice-Regelung, dürfen Sie diese nutzen. Möchten Arbeitgeber wegen betrieblicher Belange davon einmal abweichen, benötigen Sie Ihr Einverständnis und können die Abweichung nicht einfach anordnen.

#5

Gehaltsgespräche: Arbeitgebern gefällt es oft nicht, aber Sie dürfen mit Kolleginnen oder Kollegen immer über Ihre Gehälter sprechen. Ein eventuelles Verbot ist unwirksam. Ähnlich verhält es sich mit dem Austausch über Arbeitsbedingungen. Dieser kann unter Umständen dazu beitragen, vereint erforderliche Verbesserungen anzuregen.

#6

Private Telefonate oder Surfen im Netz: Beides wird am Arbeitsplatz in der Regel in geringem Umfang gestattet. Teilweise gibt es Regelungen, die dafür die Pausenzeiten vorsehen. Ansonsten gilt generell: Die Arbeitsabläufe dürfen dadurch nicht gestört werden.

#7

Paketempfang: Sie dürfen sich Päckchen oder Pakete auch ins Büro liefern lassen, damit Sie die Sendungen nicht nach Arbeitsende noch irgendwo abholen müssen. Auch hier sind zwei Dinge zu beachten. Ihre Lieferungen sollten nicht überhandnehmen und dürfen nicht die Arbeit stören. Problem: Nutzen viele Mitarbeitende diese Möglichkeit, kann ein Empfang schnell zur Packstation werden. Es empfiehlt sich eine nur ausnahmsweise Nutzung – am besten mit Absprache im Kollegenkreis und mit Vorgesetzten.

#8

Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz: Diese sind in den meisten Büros in Maßen erlaubt, falls sie nicht die Arbeit stören oder ein Risiko beim Arbeitsschutz darstellen. Arbeitgebende untersagen Sie höchstens an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr und sehen ansonsten eher den Vorteil, denn solche Gegenstände steigern das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und sorgen für mehr Produktivität im Büro.

 

 

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Marco Hofmeister