Cannabis-Legalisierung: Ist Kiffen im Büro jetzt erlaubt?

Cannabis-Legalisierung: Ist Kiffen im Büro jetzt erlaubt? HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

Mit dem 01. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft getreten. Es legalisiert Anbau oder den Besitz von Cannabis für Erwachsene weitgehend und gestattet mit einigen Ausnahmen ebenso den Konsum in der Öffentlichkeit. Diese Einschränkungen des Gesetzes gelten zum Beispiel für Fußgängerzonen tagsüber oder im unmittelbaren Umfeld von Kitas, Schulen und Spielplätzen. Der Gesetzestext untersagt jedoch nicht ausdrücklich das Kiffen am Arbeitsplatz. Ist Kiffen im Büro damit erlaubt?

 

Kein Joint statt Zigarettenpause

Cannabis wirkt unterschiedlich abhängig von individuellen Faktoren wie der Konsumhäufigkeit oder -menge. Ähnlich wie bei Alkohol kommt es auch hier zu Bewusstseins- oder Wahrnehmungsveränderungen. Deswegen genügt genau wie für den Alkoholgenuss das Arbeitsrecht als gesetzliche Grundlage, die einen Cannabiskonsum am Arbeitsplatz weiterhin untersagt. Hier sind Pflichten von Arbeitgebern wie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verankert. Unternehmen haben etwa mit sauberer Luft im Büro für Ihre Gesundheit zu sorgen. Dafür müssen Sie umgekehrt zum Beispiel Ihre nicht schuldhaft beeinträchtigte Arbeitskraft einbringen. Diese wird durch den Genuss von Alkohol oder Cannabis zweifellos beeinträchtigt und auch die Arbeitssicherheit oder die Gesundheit anderer Mitarbeitende können dadurch gefährdet sein. Jede noch so kleine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Cannabis begründet deswegen bereits eine Abmahnung. Ein ausdrückliches Verbot durch den Arbeitgeber braucht es nicht, auch wenn eine Reihe von Unternehmen in der Vergangenheit ein Alkoholverbot in Betriebsvereinbarungen aufgenommen hat. Manche, auch Sportler, begründen ihren Cannabiskonsum mit einer leistungssteigernden Wirkung. Hierfür gibt es jedoch anders als bei gesunder Ernährung im Büro keinerlei Belege, die Arbeitgeber dazu bewegen könnten, bei Cannabis eine abweichende tolerantere Regelung zu treffen.

 

Kiffen auf dem Weg zur Arbeit und nach Feierabend

Für den Joint vor der Arbeit gilt das Gleiche wie für das Kiffen während der Arbeitszeit. Die Cannabiswirkung beeinträchtigt in beiden Fällen die Arbeitsleistung. Nach getaner Arbeit sieht es dann ganz anders aus. Jetzt ist Kiffen eine Privatangelegenheit. Nur sollte dabei nicht direkt vor dem Firmengelände die Arbeitskleidung des Unternehmens getragen werden. Hier könnte ansonsten eine Abmahnung wegen Rufschädigung folgen. Außerdem muss der Kopf zum nächsten Arbeitsbeginn wieder klar sein – verkatertes Erscheinen ist ein weiterer Abmahnungs- und später Kündigungsgrund. Das Cannabis-Gesetz ändert zudem aktuell nichts an der bisherigen Regelung zur Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Rauschmitteln – wie für den Weg zur Arbeit. Hier sind zwar Grenzwerte ähnlich der Promillegrenze für Alkohol im Gespräch, aber bis zu deren eventueller Einführung stellen Fahrten nach einem Cannabiskonsum Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar.