Homeoffice einrichten – steuerlich gefördert

Homeoffice einrichten – steuerlich gefördert. HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

 

Die Arbeit im Homeoffice ist zwar zurückgegangen, hat sich aber in vielen Unternehmen auch nach der Coronazeit fest etabliert. An Arbeitsplätzen in den eigenen vier Wänden werden dann oft ähnlich viele Stunden verbracht wie im Büro. Manches Homeoffice ist dabei jedoch über die letzten Jahre immer ein Provisorium geblieben – etwa aus Platz- oder auch aus Kostengründen. Dabei gibt es viele durchdachte Arbeitsplatzlösungen für kleinen Raum und durch die steuerliche Homeoffice-Pauschale bleiben die Kosten für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes zu Hause im Rahmen.

 

Gesünder und produktiver arbeiten

Natürlich lässt sich auch am Küchentisch oder auf dem Sofa arbeiten. Aber beides sind nicht unbedingt Plätze, an denen sich produktiv arbeiten oder gesund sitzen lässt. Hier bleibt eine moderne ergonomische Büroeinrichtung unerreicht. Wenn Sie sich für diese entscheiden, sollten Sie zuerst ein Budget und den gewünschten Arbeitsbereich zu Hause festlegen. Messen Sie alles noch einmal aus, damit es mit den Büromöbeln später keine unangenehme Überraschung gibt. Eine gute Büroeinrichtung muss auch nicht teuer sein. Inspirationen zeigen wir Ihnen gern – sprechen Sie einfach mit den Expertinnen und Experten für Büroeinrichtung bei der HAIN® GmbH. Mehr Büro geht nicht.

Basics wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch und ein Bürostuhl oder -hocker für rückengesundes Sitzenbilden dabei die Grundausstattung. Dazu haben wir aber genauso praktische Aufbewahrungslösungen und mehr für Ihr Homeoffice. Wenn Sie dazu noch Bürotechnik benötigen, achten Sie besonders auf energieeffiziente Geräte wie einen stromsparenden Drucker. So steigen Ihre Stromkosten durch die Arbeit im Homeoffice nicht allzu sehr. Zum Ausgleich solcher Mehrausgaben oder für die Einrichtung eines Homeoffice gibt es später die Homeoffice-Pauschale.

 

Homeoffice-Pauschale 2024

Falls Sie Ihre Steuerklärung für 2023 noch nicht abgegeben haben, können Sie diese direkt geltend machen. Sie beträgt sechs Euro für jeden vollständigen Tag Arbeit zu Hause. Insgesamt lässt sie sich für bis zu 210 Tage im Jahr geltend machen. Die Pauschale erreicht damit ein Maximum von 1260 Euro – mehr als doppelt so viel wie bei ihrer Einführung. Eingetragen wird der Betrag bei der Steuererklärung auf der Anlage N in Zeile 45. Nach dem letzten Informationsstand sind vorerst keine Änderungen an der Regelung oder gar eine Streichung geplant. So erhalten Sie voraussichtlich auch im nächsten Jahr für 2024 erneut die Homeoffice-Pauschale.

author avatar
Marco Hofmeister