Das neue Infektionsschutzgesetz: allgemeine Vorschriften und individuelle Hygienekonzepte

Hygienekonzepte HAIN GmbH. Frau nutzt Handspender Desinfektion

 

Mit dem 17. September 2022 trat es in Kraft – das reformierte Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die neuen Regelungen gelten seit dem 01. Oktober. Mit ihnen plant die Bundesregierung, möglicherweise hohen Coronainzidenzen in Herbst und Winter entgegenzutreten. Was steht im Gesetz und welche sinnvollen Hygienekonzepte können Unternehmen daneben noch installieren?

Vorerst kaum Veränderungen für die Allgemeinheit

Wer nicht in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeitet, diese besucht oder den Fernverkehr der Bahn nutzt, muss sich um neue Vorschriften keine Gedanken machen. Nur in diesen wenigen Bereichen gilt noch Maskenpflicht. Aber: Alle Bundesländer können bei hohen regionalen Coronazahlen wieder nahezu sämtliche schon bekannten Maßnahmen beschließen.

Auch für Unternehmen keine Auflagen

Ursprünglich war geplant, Unternehmen zu umfangreicher Homeoffice-Nutzung und Testangeboten zu verpflichten. Diese Pläne haben es aber nicht in das fertige Gesetzgebung geschafft. Am Ende blieb in der aktualisierten Corona-Arbeitsschutzverordnung die Prüfempfehlung, aufgrund einer eigenen Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls ein betriebliches Hygienekonzept umzusetzen. Sie gilt bis zum 07. April 2023.

Betriebliches Hygienekonzept nach Arbeitsschutzverordnung

Die in der Arbeitsschutzverordnung empfohlenen Maßnahmen sind marginal:

  • Abstand von 1,5 Metern einhalten oder Maske tragen bei geringerem Abstand
  • Handhygiene
  • Lüften
  • betriebsbedingte Kontakte reduzieren
  • Homeoffice-Angebot und
  • Testmöglichkeiten

 

Wichtig zu wissen für Arbeitgeber: Quarantänezeiten dürfen nach dem novellierten Infektionsschutzgesetz nicht mehr auf den Urlaub angerechnet werden. Diese umstrittene Praxis ist damit – vorbehaltlich eines späteren anderen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – ab sofort unzulässig.

 

Hygienekonzepte. Büro mit mehreren Mitarbeitern an Schreibtischen mit Trennscheiben.

 

Weitergehende Hygienekonzepte

Solche erhalten Unternehmen zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern. Diese gehen ein großes Stück weiter als die Empfehlungen der Bundesregierung. Zum Beispiel mit

  • dem Einbau von Trennscheiben an allen Arbeitsstationen mit Kundenkontakt
  • der Trennung von Bewegungsbereichen oder der
  • Trennung von Arbeitszeiten verschiedener Teams

Hier zeigen sich bereits die zwei großen Bereiche, auf denen Sie Hygienekonzepte aufbauen können:

  • betriebliche Organisation oder
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen und anderen Bereichen

Der zweite Teil ist die Domäne der HAIN® GmbH. Wir richten Ihnen moderne Büros nach Maß ein und planen für Sie genauso individuelle Hygienekonzepte für Ihr Office oder Geschäftsräume und Praxen. Sprechen Sie dazu gleich mit uns.